Heilpflanzen

Cannabis auf Rezept: Ab sofort nur noch nach direktem Arztkontakt – und Versand aus Apotheken ist verboten.

Am 21.11.2025 billigte der Bundesrat Änderungen beim medizinischen Cannabis: Ärzte dürfen nur noch nach persönlichem Kontakt Cannabisblüten verschreiben. Außerdem wird der Versand aus Apotheken untersagt. Die Länder fordern zusätzlich ein Werbeverbot und eine Preisbindung – analog zu anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten.

21.11.2025

Hintergrund

Im Jahr 2024 wurde das Medizinal-Cannabisgesetz reformiert — was dazu führte, dass medizinisches Cannabis aus dem klassischen Betäubungsmittelrahmen herausgenommen und neu reguliert wurde. Seitdem boomte der Markt: Es entstanden zahlreiche Online- und Telemedizin-Angebote, über die Patienten Cannabisblüten per Rezept und Versand bestellen konnten. Laut dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stiegen die Importe deutlich — von rund 19 Tonnen im Vorjahr auf rund 80 Tonnen im ersten Halbjahr 2025. Gleichzeitig nahmen Verordnungen über gesetzliche Kassen nur geringfügig zu. Diese Diskrepanz weckte den Verdacht: Nicht alle Bezüge dienten legitimen medizinischen Zwecken.

Was ändert sich laut Gesetzesentwurf?

  • Nur persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bei Erstverordnung: Medizinisches Cannabis darf künftig nur noch verschrieben werden, wenn der Patient und die Ärztin bzw. der Arzt sich tatsächlich persönlich sehen — eine Videokonsultation reicht für die Erstverordnung nicht aus.

  • Folgeverordnungen mit Einschränkungen: Eine erneute Verordnung ist nur möglich, wenn innerhalb der letzten vier Quartale mindestens ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Ist das erfüllt, können Folgeverordnungen eventuell auch digital erfolgen.

  • Versandhandel mit Cannabisblüten verboten: Der Versand von medizinischem Cannabis durch Apotheken soll gestrichen werden. Die Abgabe soll wieder an persönliche Beratung in Apotheken gebunden sein. Botendienste bleiben ggf. erlaubt, klassische Versandapotheken würden damit an Bedeutung verlieren.

  • Preisbindung und Werbebeschränkungen geplant: Mit der Reform soll auch die reguläre Arzneimittelpreisverordnung auf Cannabisblüten angewendet werden. Außerdem strebt der Gesetzgeber ein Werbeverbot an, ähnlich wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Das betrifft vor allem Online-Plattformen, die mit vereinfachtem Zugang und Werbung geworben haben.

Stand & Prozess

  • Der Entwurf des Gesetzes wurde am 8. Oktober 2025 vom Kabinett beschlossen.

  • Am 21. November 2025 unterstützte der Bundesrat mehrere Kernelemente – Verschreibungs- und Vertriebsregelungen, Preisbindung und Werbebeschränkungen – zugleich lehnte er aber zusätzliche Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Versandverbot ab.

  • Der Gesetzentwurf geht nun weiter in den Bundestag. Ob und wie sich der Entwurf bis zur finalen Verabschiedung verändert, ist noch offen.